Stand: 03.12.2020
1. Die ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 2, 45891 Gelsenkirchen (im Folgenden iQ) bietet sowohl Kurse - als Gruppen- und Einzelunterricht (je nach vertraglich vereinbarter Kursart) - im Bereich der Erwachsenenbildung (überwiegend Sprachkurse) in ihren Standorten (Präsenzunterricht) als auch Online-Coaching an. In den Sprachkursen werden die Teilnehmer von Dozenten unterrichtet, die sich am gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) orientieren. Soweit im Folgenden nicht zwischen Präsenzunterricht und Online-Coaching unterschieden wird, gelten die nachfolgenden Regelungen für beide Angebote/Leistungen von iQ.
2. Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Dauer, aber unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit (siehe Vorderseite der Anmeldung). iQ ist berechtigt, den Unterricht von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Lediglich der angemeldete Teilnehmer darf den Unterricht in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von iQ.
3. Die Teilnahmegebühr ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats fällig und im Voraus zu zahlen. Sofern laut Vertrag eine Anmeldepauschale zu zahlen ist, wird diese bei Unterrichtsbeginn fällig. Sofern der Vertrag im laufenden Monat beginnt, gilt dasselbe für die Teilnahmegebühr des ersten (Teil-) Monats. Wird das Bankeinzugsverfahren vereinbart, erfolgt die Belastung nach den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen. Bei neu hinzukommenden Verträgen oder sonstigen Änderungen wird dem Vertragspartner der geltende Abbuchungsbetrag mindestens fünf Tage vor Kontobelastung mitgeteilt (pre-notification-Frist). iQ behält sich das Recht vor, die Preise für die monatliche Teilnahmegebühr einmal jährlich bis zu EUR 10,00 zu erhöhen, frühestens nach Ablauf von drei Monaten. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist iQ berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Der Vertragspartner kommt spätestens mit einer sich an den Ablauf der Zahlungsfrist anschließenden Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist iQ u. a. dazu berechtigt, die Erbringung der iQ vertraglich obliegenden Leistungen zu verweigern, sprich es dem Teilnehmer zu verwehren, an den Dienstleistungsangeboten teilzunehmen. Bei erfolgter Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung berechnet, die sofort fällig werden.
5. Die Unterrichtstermine werden von iQ festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin. Gewährt iQ eine Vertragsunterbrechung aus Kulanzgründen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, so verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um den entsprechenden Zeitraum.
6. Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten, ist iQ bemüht, bei entschuldigtem Fehlen (ärztliches Attest oder andere begründete Fälle wie z.B. Praktika o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bleibt der Teilnehmer dem Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als geleistet. Nach Ende der Vertragslaufzeit verfallen sämtliche Ansprüche hierzu. Eine Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich.
7. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Das gilt nicht für Kontingentverträge, also Verträge über eine feste Gesamtzahl von Stunden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform. In Fällen eines vorübergehenden Leistungshindernisses ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Soweit iQ das vorübergehende Leistungshindernis zur vertreten hat, verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Kündigungsrechten.
8. iQ behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich eine zu geringe Zahl von Teilnehmern für ein Angebot angemeldet hat. Ein entsprechender Rücktritt erfolgt in der Regel fünf Tage vor Beginn des jeweiligen Angebotes. Auch im Falle höherer Gewalt oder im Falle des nicht nur vorübergehenden krankheitsbedingten Ausfalls eines Dozenten/Referenten ist ein Rücktritt seitens iQ möglich. iQ wird den Teilnehmer in diesen Fällen umgehend von dem Ausfall des Angebotes in Kenntnis setzen. Bereits vom Vertragspartner an iQ bezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners/Teilnehmers sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von iQ.
9. iQ ist berechtigt, einen Ersatz für den/die angekündigten Dozenten/Referenten zu stellen, vorausgesetzt, dieser ist gleichermaßen qualifiziert. Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch einen bestimmten Dozenten/Referenten besteht nicht.
10. Um einen für alle Teilnehmer qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können, behält iQ sich das Recht vor, einen Teilnehmer, der sich im Unterricht unangemessen verhält, nach Verwarnung für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden. Nach erfolgloser zweimaliger Verwarnung ist iQ zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
11. iQ haftet gegenüber Kunden sowie den angemeldeten Personen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen – soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt – haftet iQ nur bei Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht (das ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von iQ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von iQ für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
12. Die von iQ ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von iQ und der jeweiligen Dozenten/Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Der Nutzer erkennt dieses Recht ausdrücklich an.
13. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seinen Widerspruch nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird in dem Angebot besonders hingewiesen.
14. Alternative Streitbeilegung: iQ ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Der Vertragspartner versichert gegenüber iQ, alle zur Anmeldung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und iQ über etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail usw.) unverzüglich zu informieren. Etwaige Informationen über Änderungen von Daten sind zu richten per Telefax an +49 (0)209 3606-275, per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg an die ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 2, 45891 Gelsenkirchen. Versäumt der Vertragspartner die Auskunft über Änderungen von Daten und ist iQ dadurch an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gegenüber dem Teilnehmer gehindert, insbesondere weil den Teilnehmer etwaige Änderungsmitteilungen nicht erreichen können, ist für iQ eine Haftung jeglicher Art hierfür ausgeschlossen. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist iQ, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind, im Falle von Missbrauch (z. B. Mehrfachanmeldungen) oder wenn ernstzunehmende Hinweise auf die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Vertragspartner/Teilnehmer vorliegen, berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Teilnehmer ganz oder teilweise zu verweigern und den Zugang des jeweiligen Vertragspartners/Teilnehmers zu den Angeboten zu sperren. Der Datensatz des Kunden kann hierzu von iQ mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden, um den Vertragspartner/Teilnehmer auch zukünftig von einer Nutzung der Angebote, insbesondere auch von einer erneuten Anmeldung, auszuschließen.
16. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmeldebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Spezielle Regelungen für den Präsenzunterricht
18. Soweit ein Präsenzunterricht in den Räumen des jeweiligen Standorts aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, Naturkatastrophen, Beschädigung/Zerstörung der Kursräume oder aufgrund von sonstigen Umständen, die iQ nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, ist iQ berechtigt, den Unterricht von Präsenzunterricht auf Online-Coaching umzustellen. Sollte lediglich ein eingeschränkter Präsenzunterricht möglich sein, ist iQ berechtigt, den Präsenzunterricht in der Weise anzupassen, dass auf jeden Teilnehmer anteilig diejenige Zeit entfällt, die auf ihn bei regulärem Präsenzunterricht entfallen würde (Beispiel: regulärer Präsenzunterricht Vierergruppe und Unterrichtseinheit von 90 Minuten; Anpassung: Zweiergruppe und Unterrichtseinheit von 45 Minuten). Das Recht zur Umstellung oder Anpassung des Präsenzunterrichts gilt nicht, soweit die Umstellung oder Anpassung für den Vertragspartner unzumutbar ist.
19. iQ gewährt dem Vertragspartner bei Laufzeitverträgen (Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit) ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. iQ gewährt dem Vertragspartner bei Nachweis eines Wohnortwechsels, wenn sich kein iQ Standort in zumutbarer Nähe des neuen Wohnorts befindet, oder bei eintretender Arbeitslosigkeit nach Abschluss der Anmeldung ein weiteres Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.
20. Bei Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechts gemäß Ziffer 19 ist der Vertragspartner verpflichtet, den Differenzbetrag zu derjenigen höheren Teilnahmegebühr, die bei Vereinbarung der kürzeren, nunmehr tatsächlichen Laufzeit maßgeblich wäre, rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen. Sollte iQ für die tatsächliche Laufzeit keine gesonderte Teilnahmegebühr ausweisen, so ist die Teilnahmegebühr für die nächst kürzere Laufzeit maßgeblich.
21. Der Unterricht findet in allen Ferien statt, außer in der Weihnachtswoche (24.12.-31.12.) sowie an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes. Für alle genannten Zeiträume ist die vereinbarte Teilnahmegebühr fällig.
22. Das Duo-Coaching (Präsenzunterricht mit ausschließlich 2 Teilnehmern) kann nur dann abgeschlossen werden, wenn zwei Teilnehmer (im Folgenden „Kurspartner“ genannt) an demselben Tag einen identischen Vertrag abschließen. Wenn ein Kurspartner kündigt, so scheidet er zum vertragsgemäßen Kündigungstermin aus dem Duo-Coaching aus. Der andere Kurspartner führt den Vertrag sodann als Einzel-Coaching zu den Preisen des Einzel-Coachings fort, es sei denn, er schließt sich der ersten Kündigung innerhalb von 14 Tagen an, nachdem ihn iQ hierüber informiert hat. Erfolgte die Kündigung des einen Kurspartners aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß Ziffer 8 und schließt sich der andere Kurspartner der Kündigung an, sind beide Kurspartner gesamtschuldnerisch verpflichtet, den Differenzbetrag zu derjenigen höheren Teilnahmegebühr, die bei Vereinbarung der kürzeren, nunmehr tatsächlichen Laufzeit maßgeblich wäre, rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen. Sollte iQ für die tatsächliche Laufzeit kein gesondertes Schulgeld ausweisen, so ist das Schulgeld für die nächst kürzere Laufzeit maßgeblich.
23. Wenn ein im Ausland wohnender Teilnehmer einen Sprachkurs zur Beantragung eines Visums benötigt, so müssen die Kursgebühren der ersten beiden Vertragsmonate vor Vertragsbeginn beglichen werden. Erst nach Eingang der Zahlung wird dem Teilnehmer das Original-Vertragsdokument zur Verfügung gestellt. Wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Vertragsbeginn zum gebuchten Sprachkurs antritt, endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. iQ erstattet dem Teilnehmer die erhaltenen Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 150,00.
Spezielle Regelungen für das Online-Coaching
24. Das Online-Coaching ist das ganze Jahr verfügbar – auch am Wochenende. Jedoch findet in der Weihnachtswoche vom 24.12. bis 31.12. und an den gesetzlichen Feiertagen (im Bundesland des Dozenten sowie im Bundesland des Teilnehmers) sowie Rosenmontag kein Online-Coaching statt.
25. Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Der Kunde ist verantwortlich, sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuwählen. Bei technischen Problemen ist immer unmittelbar ein Support-Mitarbeiter zu kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Informationsmaterialien.
26. iQ gewährt dem Vertragspartner bei Buchung eines Online-Intensivcoachings folgende Rechte: Bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses ist eine Umbuchung für die Teilnahme an einem neuen, noch nicht begonnenen Kurs möglich; falls bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses kein Alternativkurs angeboten wird und dies auch nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten gerechnet ab Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses geschieht, erhält der Vertragspartner die Teilnahmegebühr zurück. Innerhalb der 14 Tage bis zum Beginn des gebuchten Kurses ist eine derartige Umbuchung nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Nach Beginn des gebuchten Kurses ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
27. iQ weist darauf hin, dass bestimmte technische Voraussetzungen von Kundenseite erfüllt werden müssen, um eine optimale Nutzung des Angebotes zu gewährleisten. Dazu bedarf der Kunde eines internetfähigen Computers oder entsprechenden Geräts, einer stabilen Internetverbindung (mind. DSL6000), eines Headsets sowie bestimmter, frei verfügbarer (Fremd-) Software. Zudem wird die Verwendung einer Webcam empfohlen – heutzutage in den meisten Geräten integriert -, um alle Interaktionsmöglichkeiten mit dem Dozenten auszuschöpfen.
28. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und die notwendige (Fremd-)Software verwendet wird. Durch die Verwendung von Fremd-Software kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Fremd-Software zustande. Der Anbieter der Fremd-Software handelt weder im Auftrag von iQ noch bedient sich iQ des Anbieters der Fremd-Software zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Es bestehen keine Ansprüche gegenüber iQ, wenn der Kunde der ihm obliegenden Verpflichtung zur Schaffung der technischen Voraussetzungen nicht nachgekommen ist.
29. iQ behält sich ausdrücklich vor, die im Rahmen des Online-Coaching angebotenen Dienstleistungen weiterzuentwickeln, zu ändern und zu ergänzen. Sofern dafür weitere technische Voraussetzungen zu schaffen sind und/oder es bestimmter zusätzlicher (Fremd-)Software bedarf, wird der Kunde frühzeitig und vorher darauf hingewiesen.
30. iQ weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Internets sowie die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken beinhalten können. Ein lückenloser Schutz ist diesbezüglich nicht möglich. Es obliegt dem Kunden, die zum Schutz vor Zugriffen Dritter notwendigen Schutzvorkehrungen für sein System zu treffen. Dies beinhaltet insbesondere die Nutzung der gängigen Sicherheitseinstellungen der vom Kunden verwendeten Browsersoftware, eine regelmäßige Sicherung der Daten des Kunden sowie die Verwendung einer Firewall und einer aktuellen Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren.